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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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20.07.2022

Stadt Landau regelt Musik in der Außengastro neu: Gastronominnen und Gastronomen dürfen künftig einmal im Monat Veranstaltungen mit Beschallung anbieten

Es ist ein häufig an die Stadt Landau herangetragener Wunsch vieler Gastronominnen und Gastronomen: Musik entweder live mit elektronischer Verstärkung oder „vom Band“ für ihre Außenbewirtungsflächen anbieten zu können. Bisher mussten entsprechende Anfragen meist negativ beschieden werden, da nur Instrumentalmusik ohne Verstärker erlaubt war. Doch das soll sich jetzt ändern, teilt Ordnungsdezernent Lukas Hartmann mit. Laut eines aktuellen Beschlusses des Stadtvorstands wird es ab August möglich sein, einmal im Monat nach vorheriger Anmeldung beim Ordnungsamt Veranstaltungen in der Außengastronomie auch mit Beschallung durchzuführen.

„Der Trend geht zum Erleben und zur Unterhaltung – und das wird auf lange Sicht auch ein wichtiger Punkt sein, wie die Innenstädte sich trotz Online-Handel behaupten können“, ist Hartmann überzeugt. „Aus diesem Grund geben wir unseren Gastronominnen und Gastronomen gerne die Möglichkeit, Musik mit Verstärker in ihren Außenbereichen anzubieten, sei es durch eine Live-Band oder eine bzw. einen DJ.“ Die neue Regelung trage gleichzeitig dazu bei, die Belange der Nachbarinnen und Nachbarn zu schützen, so der Ordnungsdezernent weiter: „Durch die Anmeldepflicht beim Ordnungsamt können wir steuern, dass es keine weiteren musikalischen Darbietungen im unmittelbaren Umfeld gibt.“

Das „Ja“ für den Betrieb mit Beschallung einmal im Monat bis 22 Uhr gilt zunächst testweise für diese Saison. Im Herbst sollen die Rückmeldungen ausgewertet und das weitere Vorgehen beschlossen werden. Wer eine Veranstaltung mit Beschallung anmeldet, zahlt dafür eine Gebühr gemäß der städtischen Sondernutzungssatzung. Die zulässigen Lärmschutzwerte müssen eingehalten werden. Straßenmusik ohne Verstärker und längstens eine Stunde an der selben Stelle bleibt wie bisher erlaubnis- und gebührenfrei.

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