Sollte es in nächster Zeit auch zu Lockerungen für gastronomische Betriebe kommen, will die Stadt Landau gerüstet sein: OB Thomas Hirsch teilt jetzt mit, dass der Stadtvorstand sich grundsätzlich dafür ausgesprochen habe, Gastronomiebetrieben dann bei der Inanspruchnahme von Flächen im öffentlichen Raum möglichst weit entgegenzukommen, um so das Abstandsgebot für die Betriebe gut einhalten zu können. Außerdem will der Stadtvorstand dem Hauptausschuss empfehlen, in dieser Sommersaison auf Sondernutzungsgebühren für gastronomische Außenbewirtung zu verzichten. Eine entsprechende Sitzungsvorlage soll am 5. Mai in den Hauptausschuss eingebracht werden.
Über mögliche Lockerungen für die Gastronomie wird frühestens in der Bund-Länder-Schalte in der kommenden Woche diskutiert. Sollte es zur Öffnung von weiteren Unternehmen wie beispielsweise der Gastronomie kommen, dürfe dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Infektionsgefahr weiter bestehe, macht der Landauer Stadtvorstand deutlich. Abstand, Hygiene und Alltagsmasken seien gemäß der sogenannten „AHA-Formel“ in nächster Zeit erforderlich, um Vorsicht und Rücksicht walten zu lassen.
„Das Corona-Virus und die Infektionslage wird unsere Innenstadt verändern“, so die Landauer Stadtspitze in einer gemeinsamen Erklärung. Man bitte die Bevölkerung um ein umsichtiges und verantwortungsvolles Umgehen mit den Erleichterungen, die nach den wochenlangen Einschränkungen nun möglich gemacht worden seien.
Bei Aufbauten und Abläufen in der Stadt könne es zukünftig zu Interessenkollisionen kommen, wenn es darum gehe, Abstände einhalten zu können und Personenströme zu steuern. Deswegen will der Stadtvorstand unter der Koordination von Beigeordnetem Alexander Grassmann mit den zuständigen Fachbereichen wie Ordnungsbehörde, Stadtbauamt, Büro für Tourismus, Wirtschaftsförderung oder auch Brandschutz diskutieren, welche neuralgischen Punkte oder unterschiedlichen Interessenslagen sich mit zunehmender öffentlicher Frequenz in der Innenstadt ergeben könnten.