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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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08.05.2020

Nächste Schritte in der Kommunal- und Verwaltungsreform: Landaus OB Hirsch begrüßt Fokus auf Digitalisierung und Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit, betont aber Bedeutung von kommunaler Selbstverwaltung

„Die Strukturprobleme des Landes Rheinland-Pfalz lassen sich nicht mit der Einkreisung von sieben kleinen kreisfreien Städten lösen“: Mit diesen deutlichen Worten hatte Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, zugleich stellvertretender Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags, vor wenigen Monaten im Stadtrat noch einmal Stellung gegen mögliche Zwangseinkreisungen im Zuge der geplanten Kommunalverfassungsreform bezogen. Auf Grundlage ergänzender Gutachten zur interkommunalen Zusammenarbeit hat man sich in Mainz jetzt auf weitere Reformschritte geeinigt. Diese sehen eine konsequente Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und einen Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit vor. Eine gleichwertige Alternative zur Gebietsreform seien diese Schritte nach Meinung des Innenministeriums aber nicht.

OB Hirsch begrüßt die geplanten Reformschritte, betont aber auch die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung in Gestalt kreisfreier Städte für die Sicherung der Daseinsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger. „Es ist gut, dass die ursprüngliche Idee der Einkreisung, die auch die kreisfreie Stadt Landau bedroht hat, vorerst nicht in die Umsetzung geht und stattdessen an der Frage weitergearbeitet wird, wie Kommunal- und Verwaltungsstrukturen anderweitig zukunftsfest gemacht werden können“, so der Stadtchef.

Dabei müsse immer, sowohl bei der Digitalisierung als auch beim Ausbau der interkommunalen Zusammenarbeit, die Verbesserung der Effizienz für die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt stehen. „Gerade die aktuelle Lage zeigt, wie wichtig die Digitalisierung von Verwaltungsprozessen und auch die interkommunale Zusammenarbeit, wie sie von der Stadt Landau bereits in rund 70 Kooperationen gelebt wird, sind. Nichtsdestotrotz sind es die kreisfreien Städte, die ihren Bürgerinnen und Bürgern mit ihrer Allzuständigkeit ideale Rahmenbedingungen zur Daseinsvorsorge bieten – von der Wiege bis zur Bahre. Daran gilt es nach wie vor festzuhalten“, so Hirschs Überzeugung.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse und der bis dahin umgesetzten Maßnahmen soll im zweiten Halbjahr 2021 über die weiteren Reformschritte entschieden werden.

Die ergänzenden Gutachten zur Kommunal- und Verwaltungsreform sind auf der Internetseite des Innenministeriums unter www.mdi.rlp.de zu finden.

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