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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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24.06.2015

Mit neuen Leitlinien zu einer intensiveren Beteiligungskultur für die Bürgerschaft

Der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung hat mit vier Sitzungen sein Ziel erreicht und dem Stadtrat jetzt eine Leitlinie für Bürgerbeteiligung in Landau zur Beratung und Beschlussfassung übergeben. Nach dem Symposium Bürgerbeteiligung im Oktober 2014 wurde die aus Bürgern, Mitgliedern des Stadtrats und Vertretern der Stadtverwaltung bestehende Gruppe Anfang 2015 ins Leben gerufen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises sind sich einig, dass gute Bürgerbeteiligung Bereitschaft und Fähigkeit zum Dialog benötigt. Die Beteiligungsprozesse müssen offen und kooperativ gestaltet werden, was nur mit einem fairen und wertschätzenden Umgang miteinander möglich ist und zwar unabhängig von inhaltlichen Positionen. „Wer sich in Beteiligungsprozessen engagiert – egal ob aus Bürgerschaft, Politik oder Verwaltung, sollte ernst genommen und nicht als „üblicher Verdächtiger“ abqualifiziert werden“, sagt Christine Baumann, die schon im März als Vertreterin des Arbeitskreises an der Diskussion der Zwischenergebnisse im Stadtrat teilgenommen hatte. Fritz Marz von Mehr Demokratie e.V. unterstreicht: „Nur durch transparente und vertrauensvolle Verfahren können städtische Vorhaben vom Wissen und den Ideen der Bürgerinnen und Bürger profitieren.“

Die Leitlinie strukturiert mit sieben Schritten, wie in Zukunft in einem für Bürger, Politik und Verwaltung gleichermaßen transparenten Verfahren Bürgerbeteiligung ermöglichst und gestaltet wird. Transparente Information soll zum Beispiel über eine „Vorhabenliste“, in der alle anstehenden Vorhaben mit Kurzinformationen aufgeführt werden, für alle Interessierten zur Verfügung stehen. Beteiligung können alle - vom Senior bis zum Grundschulkind – beantragen, wenn sie eine gute Begründung liefern und die Unterstützung von 400 Mitbürgerinnen und Mitbürgern finden. Ein Beteiligungsrat bündelt die Perspektiven und das Wissen aus Bürgerschaft, Politik und Verwaltung und berät bei der Ausgestaltung der Verfahren. Endgültige Entscheidungen trifft immer der Stadtrat als „das repräsentativste Gremium unserer Stadt“, wie es schon in der öffentlichen Diskussion des Zwischenstands am 25. März 2015 hieß.

Neben diesen dialogorientierten Verfahren stehen in der Kommunalverfassung der Bürgerschaft unverändert die in der Gemeindeordnung verankerten Möglichkeiten des Einwohnerantrags, des Bürgerbegehren und des Bürgerentscheids zur Verfügung.

Die Arbeit mit der Leitlinie soll regelmäßig ausgewertet werden. Zwei Themen für Ergänzungen haben die Arbeitskreismitglieder jetzt schon auf’s Programm gesetzt: die bessere Nutzung des Internets für Diskussion und Beteiligung und geeignete Themen und Formen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Die Mitglieder des Arbeitskreises appellieren an alle für Landau Engagierten: „Wir sollten die Leitlinien als Chance ergreifen und nach dem Beschluss mit Leben füllen! Dann machen wir gemeinsam Erfahrungen damit und können sie bei Bedarf weiterentwickeln.“

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