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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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11.03.2014

Lernmittelfreiheit: Antragsfrist 15. März 2014

Die Stadtverwaltung weist erneut darauf hin, dass die Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2014/2015 diese Woche endet. Nur noch bis zum Samstag, dem 15. März 2014, können Anträge mit den entsprechenden Unterlagen entweder im Schulsekretariat (nur bis Freitag, dem 14. März möglich) oder direkt bei der Stadtverwaltung, beim Amt für Schulen, Kultur und Sport, Langstraße 9a, abgegeben werden. (Am Samstag, 15. März ist das Amt für Schulen, Kultur und Sport geschlossen, sodass die Anträge per Briefeinwurf erfolgen müssen).

Hintergrund:

Anträge auf Lernmittelfreiheit müssen von den Eltern grundsätzlich bis zu diesem festgelegten Termin bei dem Schulträger gestellt werden, dessen Schule die Schülerin oder der Schüler im Schuljahr 2014/15 voraussichtlich besuchen wird. Dies gilt auch, falls noch nicht endgültig feststeht, welche Schule die Schülerin oder der Schüler im nächsten Schuljahr besuchen wird oder gegebenenfalls eine Klasse wiederholt werden muss. Entscheidungen eines Schulträgers über die Gewährung der Lernmittelfreiheit für ein Schuljahr werden bei einem späteren Wechsel der Schule von anderen Schulträgern übernommen.

Ausführliche Informationen zum Thema Schulbuchausleihe sind im Internet unter www.LMF-online.rlp.de erhältlich. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung für Fragen unter der Telefonnummer 06341-13 4005 oder 13 4006 zur Verfügung.

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