Die Französische Revolution macht es möglich: Ein Queichheimer, geboren in einfachen, dörflichen Verhältnissen wird zum Präsidenten des höchsten pfälzischen Gerichts. Nun entscheidet nicht mehr die Geburt über den sozialen Stand in der Gesellschaft, sondern das individuelle Leistungsvermögen.
Johannes Birnbaum wird am 6. Januar 1763 in einfachen Verhältnissen als Sohn eines Tagelöhners und einer Hebamme im Landauer Stadtdorf Queichheim geboren. Der Sohn ist begabt und wird Schüler an der Landauer Lateinschule. Ab 1782 arbeitet er als Geselle beim Landauer Wundarzt und Geburtshelfer Johann Michael Steeg, zwei Jahre später heiratet dessen Tochter Catharina Jakobea.
Die Französische Revolution ermöglicht ihm eine beispiellose Karriere: Birnbaum gehört 1790 zu den Gründungsmitgliedern der Landauer „Gesellschaft der Freunde der Verfassung“, dem Landauer Jakobinerklub und fungiert als dessen Erster Sekretär. 1793 wird er Schreiber beim Friedensgericht in Landau, ab 1795 spricht er Recht in der Position des Friedensrichters im Kanton Landau. 1799 wird Birnbaum Départementsverwalter in Straßburg, 1800 Präfekt in Luxemburg. Wieder ein Jahr später ist er als Richter am Appellationsgericht in Brüssel tätig, ab 1803 hatte er die gleiche Funktion in Trier inne.
Am 15. August 1815 wird er zum Vizepräsidenten des Appellationsgerichts Kaiserslautern, dem höchsten pfälzischen Gericht, ernannt. Das Gericht zieht 1816 nach Zweibrücken und von Birnbaum wird hier 1824 zu dessen Präsidenten. Bereits 1817 wurde ihm im Auftrag des bayerischen Königs Maximilian I. der persönliche Adelstitel verliehen.
Auch in München schätzte man zunächst dessen Elan, in der Regierungszeit von Maximilian Graf von Montgelas wirkte Birnbaum maßgeblich an der Reform der Bayerischen Staatsverfassung von 1818 mit. Doch, dass er das fortschrittliche, in den linksrheinischen Gebieten nach wie vor geltende französische Recht anwandte, missfiel der bayerischen Regierung zunehmend.
Im Vorfeld des Hambacher Festes appellierte man an ihn, doch mehr auf die Wünsche des bayerischen Monarchen einzugehen, vergebens: Selbstbewusst meldete er nach München, „man möge ihn mit solcher Bezugnahme verschonen“. So verwundert es nicht, dass Birnbaum, wie etliche andere Richter, im Zuge der Maßnahmen zur Disziplinierung der pfälzischen Justiz 1832, zwei Monate vor dem Hambacher Fest entlassen wurde.
Seinem Geburtsort Queichheim blieb Johannes Birnbaum eng verbunden, und er fühlte sich immer als ein „eifriger Anhänger der Queichheimer“. Auch betätigte er sich als Chronist und er veröffentlichte 1826 eine umfassende Geschichte der Stadt und der Dörfer Dammheim, Nußdorf und Queichheim. Heute erinnert die Birnbaumstraße in Queichheim an den berühmt gewordenen Sohn.
Birnbaum starb am 20. Mai 1832 in Zweibrücken, eine Woche vor dem Zug der deutschen Demokraten und Demokratinnen auf die Maxburg, zum Hambacher Fest.