Am 9. Juni wählen die Landauerinnen und Landauer einen neuen Stadtrat; zugleich stehen aber auch die Wahlen des Bezirksverbands Pfalz, des Europäischen Parlaments und in den Stadtdörfern der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie der Ortsbeiräte auf dem Programm. Viele Kreuze für die Wählerinnen und Wähler – und viel Arbeit vor, während und nach den Wahlen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des städtischen Hauptamts.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Stadt Landau werden in diesen Tagen an die Wahlberechtigten zugestellt. Wer nach dem 8. Mai noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, jedoch glaubt, wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich unter den Telefonnummern 0 63 41/13 11 04 oder 0 63 41/13 11 07 an das städtische Wahlamt zu wenden.
Das Wahllokal, in dem die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben können, ist in den Wahlbenachrichtigungen angegeben. Auf der Rückseite befindet sich ein Wahlscheinantrag, mit dem bei Bedarf Briefwahlunterlagen angefordert werden können. Eine Beantragung ist auch online möglich. Hierzu wird ab Montag, 6. Mai, auf www.landau.de unter „Wahlen“ ein Formular zur Verfügung stehen. Falls die Wahlbenachrichtigung nicht oder noch nicht vorliegt, kann auch formlos ein Antrag per E-Mail an wahlen@landau.de oder persönlich im Briefwahlbüro gestellt werden. Bei persönlicher Vorsprache muss der Antrag unterschrieben sein. Hierbei muss der Antragsteller seinen Familien- und Vornamen, das Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben. Ein telefonischer Antrag ist nicht möglich.
Wer Briefwahl persönlich beantragen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann sich ab Montag, 6. Mai, an das Briefwahlbüro im Rathaus, Zimmer 8 und 9 im Erdgeschoss, wenden. Das Briefwahlbüro ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Landau erreichbar. Diese sind montags bis mittwochs von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8:30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 8:30 bis 12 Uhr. Zusätzlich ist das Briefwahlbüro an den Samstagen 11. Mai, 18. Mai, 25. Mai und 1. Juni jeweils von 9 bis 11 Uhr geöffnet. Am Freitag, 7. Juni, wird das Briefwahlbüro zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet sein.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei plötzlicher Erkrankung, können auch noch am Samstag, 8. Juni, von 8:30 bis 12 Uhr und am Wahlsonntag, 9. Juni, von 8 bis 15 Uhr im Wahlamt im Rathaus Wahlunterlagen ausgestellt werden. Bitte vorab telefonisch unter 0 63 41/13 11 04 oder 0 63 41/13 11 07 melden.
Wer Briefwahlunterlagen für andere Personen abholen möchte, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht. Ein Vordruck einer solchen Vollmacht befindet sich auf der Wahlbenachrichtung; diese kann bei Bedarf ausgefüllt und von allen Beteiligten unterschrieben werden. Eine bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Dies ist gesetzlich so geregelt; Ausnahmen sind nicht möglich.
Wer Briefwahlunterlagen für sich oder eine andere Person abholen möchte, muss sich ausweisen können.
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen am Sonntag, 9. Juni, bis 18 Uhr, im Rathaus vorliegen. Die Wahlbriefe können entweder persönlich im Briefwahlbüro abgegeben oder in die Hausbriefkästen an den Seiteneingängen des Rathauses eingeworfen werden. Eine Rücksendung per Post sollte spätestens am Donnerstag vor der Wahl erfolgen.
Bitte beachten: Fast alle Wahllokale in Landau sind barrierefrei zugänglich. Nur in wenigen Fällen war es nicht möglich, einen barrierefreien Zugang zu schaffen. Ob ein Wahllokal barrierefrei ist oder nicht, ist auf der Wahlbenachrichtigung ersichtlich. Bei Fragen zur Barrierefreiheit von Wahllokalen steht das Wahlamt telefonisch unter 0 63 41/13 11 04 oder 0 63 41/13 11 07 bzw. per E-Mail an wahlen@landau.de gerne zur Verfügung.