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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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15.01.2013

Karneval und Jugendschutz - Gremien der Südpfalz informieren

Fasching ist die Zeit des ausgelassenen Feierns. Sicherlich gehört auch zur „5. Jahreszeit“, dass manche Regeln außer Kraft gesetzt werden. Doch im Zusammenhang mit Alkohol sollte es kein „Feiern ohne Grenzen“ geben. Jedes Jahr wird aufs Neue beklagt, wie fahrlässig in dieser Zeit mit der Abgabe von alkoholischen Getränken an Jugendliche umgegangen wird. Aber wo genau ist denn jetzt Schluss?
 
Der Runde Tisch Kinder- und Jugendschutz des Landkreises Germersheim und der Fachkreis Jugendschutz des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau informieren, dass die Regelungen des Jugendschutzgesetzes einen klaren Rahmen in Bezug auf die Abgabe und Konsum von Alkohol, sowie Aufenthaltszeiten bei Veranstaltungen liefern. Z.B. ist die Anwesenheit von Mitgliedern einer Tanzgarde unter 14 Jahren bei Hofbällen und Prunksitzungen im Rahmen der Brauchtumspflege bis 22 Uhr erlaubt und Jugendlichen von 14 bis 17 Jahren bis 24 Uhr gestattet, sofern keine jugendgefährdenden Programme dagegen sprechen. Diese Einschränkung wird zwar durch die Begleitung eines Erziehungsbeauftragten aufgehoben, dieser muss jedoch dauerhaft seiner Aufsichtspflicht nachkommen können. Erziehungsbeauftragt kann eine vertrauenswürdige, volljährige Person sein, die von den Personensorgeberechtigten mit der erzieherischen Begleitung einer/s Jugendlichen beauftragt ist.
 
Zum Thema Alkohol spricht das Gesetz ein klares Verbot zur Abgabe und Konsum von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren aus. Ab 16 Jahren sind Bier und Wein, sowie Mixgetränke mit Bier und Wein erlaubt. Harte Alkoholika wie Schnäpse, Liköre und deren Mixgetränke (so genannte branntweinhaltige Getränke) dürfen an Jugendliche weder abgegeben, noch darf ihnen der Konsum in der Öffentlichkeit erlaubt werden. Gleiches gilt auch für Tabakwaren. Verstöße gegen die hier genannten Bestimmungen nach dem Jugendschutzgesetz können mit Geldbußen bis zu einer Höhe von 3000 Euro geahndet werden.
 
Faschingsumzüge sind häufig „Trinkstätten“ für Kinder und Jugendliche. Durch die „Vorbildfunktion“ einiger Erwachsener fühlen sich Kinder und Jugendliche motiviert und in ihrem Konsumverhalten bestätigt, dass Alkohol zum Fasching und der Vollrausch einfach dazugehören. Um die Tradition des gemeinsamen Feierns und Fröhlichseins an Fasching zu erhalten, sollte der maßvolle und verantwortliche Umgang mit Alkohol im Vordergrund bleiben. Aufgrund von Erfahrungen und Beobachtungen durch die Polizei- und Ordnungsbehörden, kann eine fröhliche und ausgelassene Laune durch übermäßigen Alkoholkonsum schnell in eine aggressive Stimmung umschlagen. Die Behörden appellieren an alle Erwachsene, sich ihrer Vorbildfunktion bewusst zu sein und sich entsprechend zu verhalten. Auch die Umzugsteilnehmer dürfen sich während eines Umzuges ihrer Verantwortung nicht entziehen. Sobald Gefährdungssituationen durch übermäßigen Alkoholkonsum erkennbar sind, sollte  couragiertes Verhalten gezeigt und entsprechend darauf reagiert werden.
 
Es werden verstärkt Kontrollen hinsichtlich der Abgabe von Alkohol an Jugendliche in Supermärkten und sonstigen Alkoholabgabestellen vor den geplanten Umzügen in den umliegenden Dörfern und Städten durchgeführt. Testkäufe in der Vergangenheit haben gezeigt, dass noch erhebliche Defizite in den Verkaufsstellen bezüglich der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen des Jugendschutzes herrschen. Nach dem Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter und Gewerbetreibende auch die geltenden Vorschriften des JuSchG in einer deutlich erkennbaren Form, z.B. direkt an der Kasse, Theke, Ausschank- und Abgabestelle, aushängen.
Die Umzüge selbst werden auch durch Kontrollen begleitet, um die Sicherheit und den Schutz der Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten.
 
Als Ansprechpartner im Bereich Jugendschutz bieten folgende Kontaktstellen Eltern und Gewerbetreibenden Informationen und Beratung an bzw. nehmen auch Hinweise zu Verstößen gegen Jugendschutzbestimmungen entgegen:
 
Kreisjugendamt Germersheim, Herr Sabatus, Tel. 07274/53-372
Kreisjugendamt Südliche Weinstraße, Frau Röhrig, Tel. 06341/940-468
Jugendamt der Stadt Landau, Herr Schönhöfer, Tel. 06341/13-5170

sowie die jeweiligen Ordnungsämter der Verbandsgemeinden in den Landkreisen Südliche Weinstraße und Germersheim und der Stadt Landau in der Pfalz, sowie die zuständigen Dienststellen der Polizei.
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