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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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07.09.2011

Information der Stadtverwaltung zum Friedhof Queichheim

Auf der Basis umfassender Gutachten, Aussagen von Experten sowie Fachbehörden sah sich die Stadtverwaltung im vergangenen Jahr veranlasst, Beschränkungen für den Bestattungsbetrieb im Friedhof Queichheim auszusprechen. Vor allem wurden in bestimmten Bereichen des dortigen Friedhofs doppeltiefe Bestattungen nicht mehr zugelassen und bei Einfachtief-Bestattungen die Verwendung sogenannter Grabhüllen vorgeschrieben. Ursächlich dafür ist die Boden-Beschaffenheit in Teilbereichen des Queichheimer Friedhofes, wo wegen wasserführender Schichten die Leichenzersetzung nicht gewährleistet ist. Eine Regelung in der Friedhofssatzung, die der Stadtrat mit den entsprechenden Einschränkungen im Sommer 2010 verabschiedet hatte, wurde vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz jetzt für unwirksam erklärt.

Friedhofsdezernent Bürgermeister Thomas Hirsch: „Das Urteil bestätigt die Haltung der Stadtverwaltung, wonach nach der derzeitigen Sach- und Rechtslage Teile des Queichheimer Friedhofes für einen uneingeschränkten Bestattungsbetrieb nicht geeignet sind. Allerdings hat das OVG von der Stadt angesichts der Historie des Stadtteil-Friedhofes eine großzügigere Übergangsreglung für die von den Einschränkungen betroffenen Wahlgrabstellen gefordert.“

Hirsch weist dabei darauf hin, dass das Gericht die Stadt ausdrücklich nicht verpflichtet habe, den Friedhof sofort zu sanieren. „Abgesehen davon, dass nach den eingeholten Gutachten alternative Lösungen weder erfolgversprechend noch im Verhältnis zu den entstehenden Kosten angemessen gewesen wären, könne im Normenkontrollverfahren nicht auf die Verbesserung der Bodenverhältnisse geklagt werden“, so die Richter im Urteil.

„Im Lichte des Urteilsspruchs“ will die Stadt allerdings den Betroffenen nun weiter entgegenkommen. Nach Angaben von Bürgermeister Hirsch beabsichtigt die Stadtspitze dem Stadtrat vorzuschlagen, auf den Einsatz der (ungeliebten) Grabhüllen zu verzichten. Doppeltiefe Bestattungen sollen jedoch weiter ausgeschlossen bleiben. Allerdings sollen die wenigen Inhaber von Grabstellen, die heute in den betroffenen Friedhofsbereichen ein Recht zur doppeltiefen Bestattung haben, einen flächenmäßigen oder finanziellen Ausgleich erhalten. Außerdem werden auch die Grabnutzungsrechte bei Einfachtief-Gräbern nur noch einmalig verlängert.

Bürgermeister Hirsch: „Mit dieser Regelung wird die Belegung der problematischen Friedhofsbereiche langsam auslaufen, so dass eine Sanierung des Areals in der nächsten Generation möglich wird.“

Denkbar ist dann eine Höherlegung der Friedhofsflächen um ausreichenden Abstand zu den wasserführenden Schichten zu erreichen. Ein solches Vorgehen ist aktuell aufgrund der „Schutzsituation bestehender Grabstätten“ nicht möglich. Um zwischenzeitlich für die künftigen Jahre ausreichend Bestattungsmöglichkeiten für Queichheim zur Verfügung zu haben, sollen im bisher unbelegten Feld Ost neue Wahlgrabflächen hergestellt werden. Außerdem werden weitere Urnengrabfelder geschaffen.

Bürgermeister Hirsch: „Das Urteil des OVG hilft der Stadt in einer sehr schwierigen Rechtsfrage, die noch dazu mit großen Emotionen und persönlichen Betroffenheiten verbunden ist, eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu schaffen.“

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