Landau hat die Wahl – und das gleich doppelt. Am Sonntag, 23. Februar 2025, finden in der südpfälzischen Metropole sowohl die Bundestagswahl als auch der Bürgerentscheid zur Straßenumbenennung statt. Die Vorbereitungen für beide Wahlen laufen bereits. Unverzichtbar für den reibungslosen Ablauf einer jeden Wahl sind ausreichend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Die Stadtverwaltung ruft die Landauerinnen und Landauer daher schon jetzt dazu auf, sich für diesen wichtigen Dienst an der Demokratie zu melden.
„Wer hat am 23. Februar kommenden Jahres Zeit und Lust sich für unsere Demokratie einzusetzen? Für die optimale Durchführung der vorgezogenen Bundestagswahlen und des Bürgerentscheids zur Straßenumbenennung sind wir auf die Mitarbeit von ausreichendend Wahlhelferinnen und Wahlhelfern angewiesen“, informiert Oberbürgermeister Dominik Geißler. Und weiter: „Unsere Demokratie lebt von den Menschen – von ihren Stimmen und Meinungen, aber auch von ihrem Engagement. Bringt euch ein!“
Wer kann sich melden? Das Amt der Wahlhelferin bzw. des Wahlhelfers ist ein Ehrenamt und alle Wahlberechtigten können sich dazu berufen lassen. Das heißt: alle deutschen Staatsangehörigen, die am Tag der Abstimmung das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Landau angemeldet haben.
Für den Einsatz als Wahlhelferin oder Wahlhelfer wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld in Höhe von 25 Euro gewährt.
Interessierte können sich ab sofort direkt beim städtischen Wahlamt per E-Mail an wahlen@landau.de anmelden. Ab Mittwoch, 20. November, wird es auch auf der städtischen Homepage unter www.landau.de/wahlen ein digitales Anmeldeformular geben. Für Rückfragen steht das Wahlamt gerne telefonisch unter 0 63 41/13 11 04 zur Verfügung.
Das Wahlamt bittet, bei der Anmeldung Anschrift, E-Mail und Telefonnummer anzugeben. Weitere Informationen sind auch online ebenfalls unter www.landau.de/wahlen zu finden.
Die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden bei den Wahlen durch Profis aus Verwaltung und Politik unterstützt. So werden die Funktionen der Schriftführerin bzw. des Schriftführers und deren Stellvertretungen ausschließlich von städtischer Seite übernommen.