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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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16.06.2014

Grabsteine werden auf Standsicherheit überprüft

Am 24. und 25. Juni 2014 erfolgt auf den Landauer Friedhöfen durch einen Bausachverständigen die alljährliche Standsicherheitskontrolle an Grabmalen, die von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft zwingend vorgeschrieben ist. Angehörige oder mit der Pflege der Grabstätte betraute Personen können an der Überprüfung gerne teilnehmen und den genauen Termin bei der Friedhofsverwaltung unter Telefon-Nr. 06341 / 13-3251 erfragen. Sollten sich Beanstandungen ergeben, werden die Besitzer der Grabmale schriftlich benachrichtigt.

In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten einer Grabstätte für die Standsicherheit des Grabsteines und den sicheren Zustand der Grabanlage verantwortlich sind. Sie haften bei Unfällen und Schäden, die Folge mangelnder Standsicherheit sind.

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