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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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07.02.2012

Gebührenpflicht für Zuverlässigkeitsprüfung der Waffenbesitzer

Alle Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen müssen von der zuständigen Waffenbehörde in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und persönliche Eignung geprüft werden.

Bisher wurden für diese sogenannte Regelüberprüfung keine Gebühren erhoben.

Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch in einem Urteil die Rechtmäßigkeit der Gebührenerhebung bestätigt. Die Waffenbehörden sind daher angehalten, für die Regelüberprüfung künftig eine Gebühr zu berechnen. Diese Gebühr gilt für alle waffenrechtliche Erlaubnisse (zum Beispiel Waffenbesitzkarte und „Kleiner Waffenschein“) und wird unabhängig davon erhoben, wie viele Waffen der Inhaber besitzt.

Eine Vorankündigung der Regelüberprüfung erfolgt nicht.

Von der Stadt Landau wird ab sofort für die Zuverlässigkeitsüberprüfung eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben. Nach erfolgter Überprüfung erhalten die Erlaubnisinhaber einen Gebührenbescheid.

Weiter Informationen zu diesem Thema sowie zur sicheren Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition erteilen folgende MitarbeiterInnen:

Frau Kost (vormittags) 06341 / 13 – 3214
Frau Hoffmann (vormittags) 06341 / 13 – 3221
Herr Boy 06341 / 13 – 3210

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