Benötigen Eltern oder Sorgeberechtigte ein Betreuungsangebot? Wo möchten sie ihr Kind betreuen lassen? Wann wird eine Betreuung benötigt und was ist den betreuenden Personen dabei besonders wichtig? Antworten auf diese Fragen können Eltern und Sorgeberechtigte, deren Kinder zukünftig eine der zehn Grundschulen der Stadt Landau besuchen werden, im Rahmen einer jetzt gestarteten Umfrage geben. Hintergrund ist das ab dem Schuljahr 2026/2027 geltende Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG), durch das neu eingeschulte Kinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben.
„Um die Betreuungsmöglichkeiten an den Wünschen der Eltern auszurichten, haben wir diese Umfrage gestartet. Wir möchten gerne im Detail wissen, welche Bedürfnisse die Sorgeberechtigte haben, um bedarfsgerechte Angebote planen und umsetzen zu können“, erklärt Lena Dürphold, Sozialdezernentin der Stadt. „Ich freue mich, dass wir diese Umfrage nun starten können. Ich möchte mich hiermit auch noch einmal ausdrücklich beim Stadtelternausschuss bedanken, der die Umfrage vorab gesichtet und sich beratend miteingebracht hatte“, so Dürphold.
„Pro Kind sollte ein Fragebogen ausgefüllt werden. Das gilt für Kinder, die in der Zeit vom 1. September 2019 bis 31. August 2023 geboren wurden“, fügt Caroline Schultheis vom Stadtjugendamt hinzu. Zugriff auf die Umfrage, die bis zum 20. Juli laufen wird, erhalten alle betroffenen Eltern und Sorgeberechtigten über ein zugesandtes Informationsschreiben mit QR-Code.
Ab dem Schuljahr 2026/2027 gilt bundesweit das Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG). Das Gesetz gibt vor, dass neu eingeschulte Kinder ab diesem Zeitpunkt einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung haben. Im Detail heißt es, dass Kinder in der Grundschule einen Rechtsanspruch auf acht Stunden tägliche Förderung und Betreuung haben. In diesen acht Stunden ist der Schulunterricht bereits enthalten. Auch in den Schulferien soll es eine Betreuung geben, am Wochenende und an Feiertagen gilt dieses Recht jedoch nicht.