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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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05.02.2024

Gültig ab März: Stadt Landau weist auf neue Katzenschutzverordnung hin - Freigänger jetzt kastrieren lassen!

Landauer Katzen dürfen ab März nur noch ins Freie, wenn sie gekennzeichnet, registriert und kastriert sind. Darauf macht die Stadtverwaltung jetzt noch einmal aufmerksam. Die von Tierschützerinnen und Tierschützern geforderte Katzenschutzverordnung tritt mit dem 1. März in Kraft. Ihr Ziel ist es, eine unkontrollierte Vermehrung freilebender Katzen zu verhindern und damit Tierleid zu minimieren.

Was bedeutet die neue Verordnung für Katzen-Besitzerinnen und -Besitzer in Landau? Ihre Tiere, egal, ob weiblich oder männlich, dürfen künftig nur noch dann frei draußen unterwegs sein, wenn sie gekennzeichnet sind – etwa mit einem Chip – sowie registriert und kastriert. Ausnahmen können auf Antrag und mit tierärztlicher Bescheinigung für Zuchtkatzen und für nicht zeugungsfähige bzw. unfruchtbare Katzen gemacht werden.

Die neue Katzenschutzverordnung wird für das gesamte Stadtgebiet gelten. Sie wurde Ende vergangenen Jahres öffentlich bekanntgemacht. Wer die Verordnung im Detail nachlesen möchte, findet sie im Amtsblatt vom 20. November 2023 unter www.landau.de/amtsblatt

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