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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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01.04.2022

Freizeitbad LA OLA führt bewährtes Hygienekonzept fort

Auch über den 2. April hinaus wird im Freizeitbad LA OLA in Landau das bisher bekannte Hygienekonzept im Rahmen des Hausrechts bis auf weiteres zunächst fortgeführt. Angesichts hoher Corona-Fallzahlen werden die 3G- sowie die Abstandsregelung vorübergehend aufrechterhalten. Da im Schwimmbad selbst das Tragen von Masken nicht möglich ist, hat sich in den zurückliegenden Wochen die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweis als geeignetes Mittel zum Schutz der Besucherinnen und Besuchern bewährt. Minderjährige sind – wie auch bereits in der derzeit noch gültigen Rechtsverordnung des Landes – von der Vorlagepflicht ausgenommen.

Weitere Informationen zu den Zutrittsregelungen und Öffnungszeiten können auf www.la-ola.de abgerufen werden.

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