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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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21.12.2020

Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau am Montag, 21. Dezember

Nach aktuellem Stand (21.12.2020, 11:30 Uhr) haben sich seit der letzten Meldung vom letzten Freitag 76 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Leider sind 3 weitere sehr betagte Personen an den Folgen von COVID-19 gestorben. Insgesamt wurden 1.911 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 1.374 Personen sind gesundet*.
Insgesamt sind 23 Personen verstorben.

Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:

Klinikum Landau-Südliche Weinstraße, Standort Landau

1 beschäftigte Person wurde positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Alfred-Grosser-Schulzentrum Bad Bergzabern, Realschule plus

Eine Betreuungsperson wurde positiv auf COVID-19 getestet. Letzter Arbeitstag war der 16.12.2020. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Aus Datenschutzgründen wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche Personen beziehen.

Verbandsgemeinde Annweiler: 171 Personen (118 davon gesundet, 5 verstorben)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:315 Personen (214 davon gesundet, 3 verstorben)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 252 Personen (189 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Herxheim: 227 Personen (161 davon gesundet, 4 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 139 Personen (97 davon gesundet, 5 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 68 Personen (56 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 151 Personen (118 davon gesundet, 1 verstorben)

Stadt Landau: 588 Personen (421 davon gesundet, 4 verstorben).

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9 und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Eine Ausnahme besteht bei Personen mit schwerem COVID-19-Verlauf: Bei Fällen mit Sauerstoffbedürftigkeit muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR Untersuchung erfolgen. Zur Entisolierung von Bewohnern von Altenpflegeeinrichtungen ist unabhängig von der Schwere der Krankheit immer eine erneute PCR Untersuchung notwendig.

Bitte beachten Sie, dass die Fallzahlen bis zum Jahresende an folgenden Tagen gemeldet werden: 22.12.2020, 23.12.2020, 28.12.2020 und 30.12.2020.

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