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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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14.06.2022

Für mehr Verkehrssicherheit auf Landaus Straßen: Vorbereitungen für kommunales Blitzen sind abgeschlossen - Startschuss soll noch im Sommer fallen

Landau darf blitzen: Voraussichtlich ab Sommer dieses Jahres übernimmt die Stadtverwaltung die Geschwindigkeitsüberwachung von der Polizei. Wie Verkehrs- und Ordnungsdezernent Lukas Hartmann jetzt mitteilt, sind von Seiten der Verwaltung alle Vorbereitungen abgeschlossen. Was fehlt, ist lediglich noch die offizielle Übertragung durch das Land Rheinland-Pfalz.

„Mit dem Okay aus Mainz rechnen wir noch zur Jahresmitte und können dann auch sofort loslegen“, berichtet Hartmann. Dem kommunalen Blitzen liegt ein einstimmiger Stadtratsbeschluss zugrunde. Ziel ist mehr Verkehrssicherheit auf Landaus Straßen. Denn: „Hohe Geschwindigkeiten sind ein Hauptgrund für Unfälle mit Schwerstverletzten und Toten im Stadtverkehr“, erläutert der Verkehrsdezernent.

Von fest installierten Blitzern, deren Standorte sich schnell herumsprechen, halten Hartmann und das städtische Ordnungsamt um Thomas Scholly nicht viel; in der Kernstadt und auch in den Stadtdörfern sollen stattdessen mobile Geräte zum Einsatz kommen. „Wir wollen vor allem vor Kitas, Schulen und an uneinsichtigen Stellen kontrollieren“, so Hartmann. „Input“ über gefährliche Stellen im Stadtgebiet ist dabei erwünscht, u.a. wird die Verwaltung in den kommenden Wochen die Ortsbeiräte um deren Einschätzung bitten.

Das kommunale Blitzen wird in Landau durch zwei Mitarbeitende des Ordnungsamts gemeinsam mit einem externen Dienstleister übernommen. Diese Regelung gilt zunächst für zwei Jahre. Statt der kostenintensiven Beschaffung eigener Messtechnik wird so eine Praxis-„Testphase“ möglich. Parallel dazu tauscht sich die Verwaltung weiter mit den umliegenden Städten über eine interkommunale Kooperation zum Blitzen aus. Das Ausschreibungsergebnis für den externen Dienstleister wird am 22. Juni im Mobilitätsausschuss vorgestellt.

Hartmann ordnet in diesem Zusammenhang auch noch einmal die neue Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung ein, die es den Kommunen ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen bestehende Tempo 30-Abschnitte miteinander zu verknüpfen. „Das begrüße ich ausdrücklich. In Landau konnten wir auf diese Weise bereits für die Eichborn- und die Godramsteiner Hauptstraße durchgängig Tempo 30 anordnen; weitere Straßen sollen folgen.“ Denn: Tempo 30 erhöhe die Verkehrssicherheit vor allem für Fußgängerinnen und Fußgänger, rette Menschenleben und sorge für eine geringere Lärm- und Abgasbelastung, so Hartmann. „Die Einhaltung muss aber auch kontrolliert werden. Dafür ist die Übernahme der Überwachung des fließenden Verkehrs durch uns als Stadt ein wichtiger Schritt.“

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