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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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12.05.2020

Countdown für Gastro-Öffnung läuft: Stadt Landau weist auf Abstands-, Hygiene- und sonstige Schutzmaßnahmen hin - Gesonderte Abnahme in den Betrieben erfolgt nicht

Am Mittwoch, 13. Mai, tritt die neue, inzwischen sechste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft. Eine der wichtigsten Änderungen: Unter Einhaltung strenger Abstands- und Hygieneregeln sowie sonstiger Schutzmaßnahmen dürfen gastronomische Betriebe wieder öffnen. Die Stadt Landau weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass in Restaurants, Gaststätten, Eisdielen und Co. keine Abnahme durch das städtische Ordnungsamt erfolgt. Jeder Betrieb muss in Eigenverantwortung sicherstellen, dass die Landesvorgaben erfüllt werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamts prüfen die Einhaltung stichprobenartig.

In diesem Zusammenhang – und aus gegebenem Anlass – macht die Stadt Landau auch noch einmal darauf aufmerksam, dass auf dem Wochenmarkt Maskenpflicht gilt. Auch in Wartebereichen vor Geschäften, Friseursalons etc. müssen Mund und Nase bedeckt werden, selbst wenn diese sich außerhalb der jeweiligen Einrichtungen befinden. Sonst drohen gemäß der landesweiten Vorgaben Bußgelder.

Im Vorfeld der Gastro-Öffnung haben Ordnungsamt und Wirtschaftsförderung die Betriebe in der Stadt per Newsletter über die geltende Rechtslage informiert und die aktuelle Landesverordnung sowie die Handreichung von Land, DEHOGA und IHK angehängt. Die aktuelle Landesverordnung kann auch auf www.corona.rlp.de/de/service/rechtsgrundlagen eingesehen werden; zudem hat die Stadt Landau die Handreichung für gastronomische Betriebe auf ihrer Internetseite unter www.landau.de/corona eingestellt.

Wie berichtet, begleitet die Stadt Landau die anstehende Öffnung der Gastronomie aktiv, u.a. mit zusätzlichen Flächen für die Außenbewirtschaftung und dem vollständigen Verzicht auf Sondernutzungsgebühren.

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