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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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08.03.2021

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau am Montag, 8. März

Nach aktuellem Stand (08.03.2021, 10:58 Uhr) haben sich seit der letzten Meldung am Freitag, 5. März, 38 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.674 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 3.375 Personen sind gesundet*. Insgesamt sind 138 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:

Pfalzklinikum Klingenmünster

Ein Bewohner einer Wohnstätte und ein Mitarbeiter wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Kath. Kindertageseinrichtung St. Ludwig, Edenkoben

Zwei Kinder wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Bethesda Landau

Ein Mitarbeiter wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Aus Datenschutzgründen wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche Personen beziehen.

Verbandsgemeinde Annweiler: 335 Personen (315 davon gesundet, 10 verstorben)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:564 Personen (501 davon gesundet, 18 verstorben)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 507 Personen (465 davon gesundet, 21 verstorben)

Verbandsgemeinde Herxheim: 387 Personen (356 davon gesundet, 18 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 269 Personen (248 davon gesundet, 15 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 150 Personen (139 davon gesundet, 3 verstorben)

Verbandsgemeinde Offenbach: 317 Personen (282 davon gesundet, 22 verstorben)

Stadt Landau: 1.145 Personen (1.069 davon gesundet, 31 verstorben).

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise POC-Untersuchung erfolgen.

Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwertesind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau. Bei Veröffentlichung bitte die Quelle angeben.

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