Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt
23.12.2020

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau am Mittwoch, 23. Dezember

Nach aktuellem Stand (23.12.2020, 11:30 Uhr) haben sich seit gestern 27 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Leider ist eine weitere ältere Person an den Folgen von COVID-19 gestorben. Insgesamt wurden 1.965 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 1.450 Personen sind gesundet*. Insgesamt sind 29 Personen verstorben.

Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:

Klinikum Landau-SÜW, Standort Landau

1 Beschäftiger wurde positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Pfalzklinikum Klingenmünster

1 Patient wurde positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Aus Datenschutzgründen wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche Personen beziehen.

Verbandsgemeinde Annweiler: 176 Personen (125 davon gesundet, 5 verstorben)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:329 Personen (234 davon gesundet, 6 verstorben)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 258 Personen (202 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Herxheim: 235 Personen (167 davon gesundet, 4 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 145 Personen (106 davon gesundet, 8 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 70 Personen (57 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 153 Personen (120 davon gesundet, 1 verstorben)

Stadt Landau: 599 Personen (439 davon gesundet, 4 verstorben).

Hinweis:

In der Verbandsgemeinde Offenbach wurde bei den genesenen Personen ein Erfassungsfehler berichtigt.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9 und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Eine Ausnahme besteht bei Personen mit schwerem COVID-19-Verlauf: Bei Fällen mit Sauerstoffbedürftigkeit muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR Untersuchung erfolgen. Zur Entisolierung von Bewohnern von Altenpflegeeinrichtungen ist unabhängig von der Schwere der Krankheit immer eine erneute PCR Untersuchung notwendig.

Bitte beachten Sie, dass die Fallzahlen bis zum Jahresende an folgenden Tagen gemeldet werden:  23.12.2020, 28.12.2020 und 30.12.2020.

zurück nach oben drucken