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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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05.11.2020

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau am Donnerstag, 5. November

Nach aktuellem Stand (05.11.2020, 14:00 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 17 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 661 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 372 Personen sind gesundet*. 6 Personen sind verstorben.

Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:

Katholische Kita „Regenbogen“ Maikammer

Eine Betreuungsperson wurde positiv auf COVID-19 getestet. Der letzte Arbeitstag der betroffenen Person war am 29. Oktober. Für zwei der vier Gruppen wurde Quarantäne angeordnet. Zum jetzigen Zeitpunkt wurden 34 Kinder als Kontaktpersonen der Kategorie 1 eingestuft. Die weiteren Ermittlungen dauern an.

Verbandsgemeinde Annweiler: 54 Personen (20 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:92 Personen (37 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 116 Personen (67 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Herxheim: 63 Personen (38 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 49 Personen (31 davon gesundet, 2 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 30 Personen (24 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 54 Personen (34 davon gesundet)

Stadt Landau: 203 Personen (121 davon gesundet, 2 verstorben).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9 und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.

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