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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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15.10.2020

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau am Donnerstag, 15. Oktober

Nach aktuellem Stand (15.10.2020, 14:00 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 12 weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße bestätigt. Insgesamt wurden 331 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 278 Personen sind gesundet*. 6 Personen sind verstorben.

Bei den neuen Fällen sind auch Schulen und eine Kindertagesstätte betroffen. Ein weiterer Schüler der 10. Klassenstufe der Integrierten Gesamtschule (IGS) Landau wurde positiv auf COVID-19 getestet. Es handelt sich um eine enge Kontaktperson des zuvor infizierten Indexpatienten. Als Kontaktperson der Kategorie 1 war der Schüler, als sich die ersten Krankheitssymptome zeigten, bereits mehrere Tage in Quarantäne. An der Schule selbst sind somit keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

Des Weiteren wurde ein Schüler der Altenbergschule Bad Bergzabern positiv auf COVID-19 getestet. Eine Kontaktperson dieses Schülers ist ebenfalls positiv getestet. Hierbei handelt es sich um ein Kind, welches die Kindertagesstätte in Pleisweiler-Oberhofen besucht.

Die Kontaktnachverfolgung und Klassifizierung der jeweiligen Kontakte dauert aktuell noch an. Nähere Infos sind zum aktuellen Zeitpunkt leider nicht möglich.

Verbandsgemeinde Annweiler: 15 Personen (13 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:22 Personen (15 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 60 Personen (53 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Herxheim: 31 Personen (29 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 30 Personen (24 davon gesundet, 2 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 24 Personen (21 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Offenbach: 34 Personen (29 davon gesundet)

Stadt Landau: 115 Personen (94 davon gesundet, 2 verstorben).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau. Bei Veröffentlichung bitte die Quelle angeben.

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