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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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19.01.2021

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau am Dienstag, 19. Januar

Nach aktuellem Stand (11.01.2021, 11:45 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 34 weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 2.816 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 2.207 Personen sind gesundet*. Leider muss ein neuer Todesfall verzeichnet werden. Es handelt sich um eine weibliche, ältere Person aus der Stadt Landau, die mit COVID-19 verstorben ist. Insgesamt sind 67 Personen verstorben.

Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:

Altenzentrum St. Josef Herxheim

2 Bewohner wurden positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Bethesda Landau

5 Bewohner und 1 Mitarbeiter wurden positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Vinzentius Krankenhaus Landau

1 Mitarbeiter wurde positiv auf COVID-19 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Aus Datenschutzgründen wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche Personen beziehen.

Verbandsgemeinde Annweiler: 254 Personen (197 davon gesundet, 6 verstorben)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 445 Personen (366 davon gesundet, 9 verstorben)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 337 Personen (260 davon gesundet, 2 verstorben)

Verbandsgemeinde Herxheim: 336 Personen (256 davon gesundet, 15 verstorben)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 211 Personen (162 davon gesundet, 10 verstorben)

Verbandsgemeinde Maikammer: 117 Personen (90 davon gesundet, 1 verstorben)

Verbandsgemeinde Offenbach: 236 Personen (168 davon gesundet, 2 verstorben)

Stadt Landau: 880 Personen (708 davon gesundet, 22 verstorben).

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9 und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Eine Ausnahme besteht bei Personen mit schwerem COVID-19-Verlauf: Bei Fällen mit Sauerstoffbedürftigkeit muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR Untersuchung erfolgen. Zur Entisolierung von Bewohnern von Altenpflegeeinrichtungen ist unabhängig von der Schwere der Krankheit immer eine erneute PCR Untersuchung notwendig.

Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwertesind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau. Bei Veröffentlichung bitte die Quelle angeben.

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