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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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26.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau weist auf mögliche Stundung von städtischen Steuerforderungen zur Entlastung von Unternehmen hin

Die bundesweit geltenden Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus stellen auch Landauer Unternehmen vor große wirtschaftliche Herausforderungen. Zur finanziellen Entlastung wurde vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen ermöglicht. Nach dem offiziellen Go des Hauptausschusses weist die städtische Wirtschaftsförderung nun erneut auf das Angebot hin und gibt zusätzliche Informationen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

1)    Die Möglichkeit der Beantragung einer zinslosen Stundung von städtischen Steuerforderungen bezieht sich auf die von Unternehmen zu zahlende Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch auf die Grundsteuer.

2)   Bei der Antragstellung ist zu prüfen, inwieweit es sich tatsächlich um eine Forderung der Stadt Landau handelt. Im Antrag ist die Finanzadresse und eine entsprechende Begründung (z.B. Umsatzeinbußen aufgrund der aktuellen Lage) anzugeben. Es reicht eine kurze E-Mail an die städtische Steuerabteilung unter josef.thomas@landau.de. Bei allen anderen Steuerforderungen muss mit dem Finanzamt in Kontakt getreten werden.

3)    Die Gewerbesteuerforderungen werden bis zum 30. Juni zinslos gestundet.

4)    Die aktuell festgesetzten Gewerbesteuervorauszahlungen bleiben bestehen. Es wird lediglich die Fälligkeit verschoben.

Für eine Herabsetzung der Vorauszahlungen muss ein entsprechender Antrag beim zuständigen Finanzamt gestellt werden. Die Kontaktdaten der zuständigen Ansprechpartnerin bzw. des zuständigen Ansprechpartners beim Finanzamt finden Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihrem Steuerbescheid.

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