Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt
17.03.2020

Corona-Virus: Stadt Landau informiert über Wirtschaftshilfen für Unternehmen

Um Unternehmen in der Stadt Landau zu entlasten, die aktuell unter den Auswirkungen der weltweiten Corona-Krise zu leiden haben, hat der Stadtvorstand beschlossen, vorerst die zinslose Stundung von städtischen Steuerforderungen zu ermöglichen. Diese Regelung betrifft damit insbesondere die Gewerbesteuer; in begründeten Fällen auch die Grundsteuer. Darüber hinaus bieten auch Bund und Land verschiedene Hilfsangebote für Unternehmerinnen und Unternehmer an. Die städtische Wirtschaftsförderung hat die wichtigsten Informationen und Kontaktdaten zusammengestellt und diese per E-Mail an rund 1000 Landauer Unternehmen gesendet.

Kurz zusammengefasst:

1. Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Damit Betriebe ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten können, hat das Bundeskabinett im Eilverfahren das „Arbeit-von-Morgen“-Gesetz sowie weitere Maßnahmen auf den Weg gebracht. Außerdem sollen vereinfachte Krankschreibungen, die Lockerung des Sonntagsarbeitsverbots und Steuererleichterungen für Entlastung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sorgen. Weitere Informationen finden sich auf der Homepage der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/milliardenhilfen-wegen-corono-1730386.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat für wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus eine Hotline eingerichtet. Die Hotline für Unternehmen ist unter der Telefonnummer 0 30/1 86 15 15 15 zu erreichen.

Für Rückfragen zum Thema Kurzarbeit steht die Agentur für Arbeit unter der Arbeitgeber-Hotline 0800/4 55 55 20 gerne zur Verfügung.

2. Förderprogramme der KfW und ISB:

Die Investitions- und Strukturbank (ISB) bietet entsprechende Programmdarlehen und Tilgungsaussetzungen als Hilfen für Unternehmen in Rheinland-Pfalz an. Für alle Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten sind die Expertinnen und Experten der ISB unter der Beratungshotline 0 61 31/61 72 13 33 sowie per E-Mail unter beratung@isb.rlp.de erreichbar. Die Beratungshotline ist von Montag bis Freitag jeweils von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Der KfW wurde die Aufgabe erteilt, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern. Dabei ist zu beachten, dass es sich hierbei nicht um Zuschüsse handelt. Ansprechpartnerin in Sachen Antragsstellung ist in diesem Fall die jeweilige Hausbank.

Darüber hinaus arbeitet die KfW aktuell an einem Sonderprogramm, für kleinere, mittlere bzw. große Unternehmen, das schnellstmöglich eingeführt werden soll. Alle Informationen hierzu finden sich auf www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

 

3. Steuerforderungen:

Bei Fragen zu Stundungen von städtische Steuerforderungen, insbesondere den aktuellen Gewerbesteuervorauszahlungen, können sich Unternehmen mit der städtischen Steuerabteilung unter der Telefonnummer 0 63 41/13 22 00 oder per E-Mail an josef.thomas@landau.de in Verbindung setzen. Bis zum 30. Juni 2020 werden zinslose Stundungen als Sofortmaßnahme auf Antrag ermöglicht.

Parallel hierzu ist es möglich, beim Finanzamt einen Herabsetzungsantrag für die Körperschaftssteuer und folglich auch die Gewerbesteuervorauszahlung zu stellen. Die entsprechende Ansprechpartnerin bzw. den Ansprechpartner des Finanzamts finden Unternehmerinnen und Unternehmer auf ihrem Steuerbescheid.

Auch die Wirtschaftsförderung der Stadtverwaltung steht bei allgemeinen Rückfragen gerne telefonisch unter 0 63 41/13 20 00 oder per E-Mail unter martin.messemer@landau.de zur Verfügung.

zurück nach oben drucken