Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt
10.04.2020

Corona-Virus: Neue und gesundete Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau am Freitag, 10. April

Nach aktuellem Stand (10. April 2020, 14 Uhr) haben sich seit gestern weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 193 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 

Unter der Gesamtfallzahl wurden 184 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße positiv auf das Coronavirus getestet. Ferner sind unter der Gesamtfallzahl 9 klinisch-epidemiologisch bestätigte Fälle, die ein spezifisches klinisches Bild von COVID-19 aufweisen, epidemiologisch bestätigt sind aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen sind. Diese Fälle werden zwar an das Landesuntersuchungsamt, jedoch nicht an das Robert Koch-Institut übermittelt. Die Aufnahme der Zählung in die Statistik ist neu. 81 Personen sind gesundet*.

Verbandsgemeinde Annweiler: 8 Personen (3 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 10 Personen (5 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (17 davon gesundet, 2 davon klinisch-epidemiologisch bestätigt aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen)

Verbandsgemeinde Herxheim: 24 Personen (12 davon gesundet)

Verbandsgemeinde Landau-Land: 17 Personen (5 davon gesundet, 1 davon klinisch-epidemiologisch bestätigt aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen)

Verbandsgemeinde Maikammer: 11 Personen (4 davon gesundet, 1 davon klinisch-epidemiologisch bestätigt aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen)

Verbandsgemeinde Offenbach: 21 Personen (15 davon gesundet)

Stadt Landau: 62 Personen (20 davon gesundet, 5 davon klinisch-epidemiologisch bestätigt aber labordiagnostisch nicht nachgewiesen).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert. 

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Die häusliche Quarantäne verlängert sich um weitere 48 Stunden, wenn bei einer positiv getesteten Person nach 14 Tagen keine Symptomfreiheit gegeben ist.

Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt. Die Verfahrensweise zur Entlassung von Personen aus der häuslichen Quarantäne entspricht der vom Robert-Koch-Institut vorgegebenen Vorgehensweise. 

Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau ist für Fragen zum Coronavirus in der aktuellen Karwoche bis Gründonnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr besetzt und an Karsamstag, 11. April, von 10 bis 12:30 Uhr. An den Osterfeiertagen Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag steht das Bürgertelefon nicht zur Verfügung.

Nach Ostern ab Dienstag, 14. April, stehen die Ansprechpartner wieder von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr zur Verfügung, freitags von 8:30 Uhr bis 12 Uhr. Das Bürgertelefon ist unter der Telefonnummer 06341-940 555 erreichbar. 

Hinweis zur Veröffentlichung der Fallzahlen über die Feiertage:

Für den Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau wird über das Wochenende die Meldung der Fallzahlen ausgesetzt. Am Ostermontag erfolgt dann die nächste Information zu den aktuellen Zahlen.

Dies ist eine gemeinsame Pressemitteilung des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau. 

 

zurück nach oben drucken