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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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16.08.2021

Bundestagswahl am 26. September 2021: So können die Landauerinnen und Landauer ihre Briefwahlunterlagen beantragen

Die Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 26. September 2021 sind bei der Stadtverwaltung Landau mittlerweile in vollem Gange. Ab 20. August und bis spätestens 4. September werden die Wahlbenachrichtigungen den Wahlberechtigten in der Südpfalzmetropole zugestellt. Wer per Briefwahl seine Stimme abgeben möchte, hat ab sofort die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen – und zwar:

  • Schriftlich durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Briefs an die Stadtverwaltung,
  • online über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
  • online über die Homepage der Stadtverwaltung unter www.landau.de/wahlen,
  • per Fax an 0 63 41/13 11 09,
  • per Mail anwahlen@landau.de oder
  • persönlich.

Telefonisch können die Briefwahlunterlagen nicht angefordert werden!

Bei der Beantragung sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und – nach Möglichkeit – die Wählerverzeichnis- sowie die Wahlbezirksnummer aus der Wahlbenachrichtigung anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, wird gebeten, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Wer die Briefwahl persönlich beantragen, abholen und gegebenenfalls auch gleich seine Stimme abgeben möchte, kann ab dem 30. August das Briefwahlbüro im Foyer des Alten Kaufhauses, Rathausplatz 9 in Landau, zu den folgenden Öffnungszeiten aufsuchen:

Montag bis Mittwoch: 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr

Donnerstag: 8:30 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

Freitag: 8:30 bis 12 Uhr; am 24. September zusätzlich von 14 bis 18 Uhr

Samstag, 4., 11. und 18. September: 9 bis 11 Uhr

Sollte eine persönliche Antragstellung noch vor dem 30. August erforderlich sein, z. B. wegen einer längeren Urlaubsreise, kann diese im Rathaus, Marktstraße 50 in Landau, erfolgen. Weitere Informationen hierzu sind auf der städtischen Webseite unter www.landau.de/wahlen zu finden.

Bitte beachten: Beim Besuch des Rathauses und des Briefwahlbüros ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95-Maske) zwingend notwendig. Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich, die maximale Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten ist allerdings pandemiebedingt begrenzt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen.  Die Wahlberechtigten werden daher gebeten, auch die vielfältigen schriftlichen und elektronischen Möglichkeiten für die Beantragung ihrer Unterlagen zu nutzen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können – unfrankiert – in dem adressierten roten Wahlbrief an die Stadtverwaltung geschickt oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden. Der Wahlbrief muss am Wahltag spätestens um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Bei Nutzung des Postweges wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens am 22. September zu versenden.

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