Die Stadt stellt derzeit den Bebauungsplan „D 6 – Neuaufstellung, Teilbereich 1, 1. Teiländerung“ auf. Der Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Queichheim mit einer Größe von etwa 3.600 m² und umfasst die Flurstücke 2993/15, 2993/16 und 2993/17. Planungsziel ist die Schaffung von zusätzlichen Gewerbeflächen.
Von 8. Januar bis einschließlich 9. Februar wird der Bebauungsplanentwurf im Baubürgerbüro des Stadtbauamts, Königstraße 21, Zimmer 2, öffentlich ausgelegt. Bürgerinnen und Bürger haben während der regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit, Einsicht in den Entwurf zu nehmen und Stellungnahmen abzugeben.
Auf der Homepage der Stadt Landau kann der vollständige Bekanntmachungstext im Amtsblatt Nr. 81/19. Dezember 2017 eingesehen werden. Zudem ist der Bebauungsplanentwurf während der Einsichtszeit vom 8. Januar bis einschließlich 9. Februar auch in digitaler Form auf der Homepage unter www.landau.de/oeffentliche-auslegung abrufbar.