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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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11.07.2019

Alles Landauerinnen und Landauer: Neuwahl des Beirats für Migration und Integration am 27. Oktober - Bewerbungen bis Anfang September möglich

Das gleichberechtigte Zusammenleben der in einer Stadt wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sichern und fördern sowie den kommunalen Integrationsprozesses weiterentwickeln: Das ist das Ziel der rheinland-pfälzischen Beiräte für Migration und Integration. Auch in Landau gibt es seit Inkrafttreten des Landesgesetzes im Jahr 2009 einen solchen Beirat, der für fünf Jahre gewählt ist und sich aus acht Landauer Einwohnerinnen und Einwohnern unterschiedlicher Herkunft sowie vier vom Stadtrat bestimmten Mitgliedern zusammensetzt. Turnusgemäß finden in diesem Jahr am Sonntag, 27. Oktober, Neuwahlen statt. Bewerbungsschluss für Interessierte ist der

9. September.

„In Landau leben Menschen aus mehr als 100 Nationen friedlich zusammen und bereichern auf vielfältige Weise das Zusammenleben in unserer Stadt“, betont OB Hirsch. „Der Beirat für Migration und Integration bringt sich seit Jahren mit Veranstaltungen wie dem Tag der Integration, dem Landauer Multikultifest oder der Teilnahme an Aktionen wie »Sauberes Landau« und »Wochen gegen Rassismus« aktiv ins Stadtgeschehen ein und war zudem auch maßgeblich an der Fortschreibung unseres Integrationskonzepts beteiligt, das der Integrationsarbeit in Landau zugrunde liegt und zum gelingenden Miteinander in unserer Stadt beiträgt“, so der Sozialdezernent. Der OB ist zuversichtlich, dass auch für die kommende Wahlperiode wieder engagierte Landauerinnen und Landauer für den Beirat gefunden werden und ruft alle Interessierten dazu auf, sich zu bewerben.

Kandidieren können alle Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die am Tag der Stimmabgabe das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Landau haben.

Wahlberechtigt sind alle ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner sowie Staatenlose, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, Eingebürgerte, Einwohnerinnen und Einwohner mit doppelter Staatsangehörigkeit sowie die Kinder der genannten Wahlberechtigten, soweit sie die allgemeinen Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen.

Informationen zur Einreichung von Wahlvorschlägen sowie die dazu erforderlichen Vordrucke sind beim Wahlamt der Stadt Landau im Rathaus, Marktstraße 50, Zimmer 210, unter der Telefonnummer 0 63 41/13 11 04 oder per E-Mail an wahlen@landau.de erhältlich. Weitere Informationen zur Wahl finden sich in Kürze auch auf www.landau.de/wahlen.

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