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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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04.12.2019

»Der Masterplan der Stadtentwicklung« auf der Zielgeraden: Stadt Landau legt Entwurf des Flächennutzungsplans 2030 vor - Flächensparende Siedlungsentwicklung auf zusätzlich 18 Hektar

Wo wird gewohnt? Wo gearbeitet, gelernt und gespielt? Wo verlaufen Straßen, wo Fahrradwege und welche Flächen bleiben „grün“? Der neue Flächennutzungplan (FNP) regelt die Aufteilung von Flächen in der Stadt Landau mit Blick auf das Jahr 2030. Gemeinsam mit Bauamtsleiter Christoph Kamplade und dem für die Neuaufstellung zuständigen Mitarbeiter im Bauamt, Tobias Joa, sowie vor dem Start der Beratungen in den städtischen Gremien hat Oberbürgermeister Thomas Hirsch jetzt den Entwurf des umfassenden kommunalen Planwerks der Öffentlichkeit vorgestellt.

„Der FNP spiegelt alle Entscheidungen, die stadtpolitisch getroffen werden, wider und stellt so gewissermaßen den «Masterplan der Stadtentwicklung» für das kommende Jahrzehnt dar“, fasst der OB zusammen. Niederschlag im Planentwurf fänden u.a. die Themen Wohnungsbau mit der Siedlungsentwicklung im Südwesten und der Ausweisung von Neubaugebieten in den Stadtdörfern, Stadtklima, Klimaschutz und Klimaanpassung, Mobilität, gewerbliche Entwicklung und soziale Infrastruktur. Eine der wichtigsten Erkenntnisse des fertigen Planentwurfs: „Der FNP 2030, wie er jetzt vorliegt, zeichnet sich durch eine flächensparende Siedlungsentwicklung aus“, ist Landaus Stadtchef überzeugt. „Die SGD Süd als Planungsbehörde gibt uns vor, dass 28 Hektar an zusätzlicher Wohnbaufläche ausgewiesen werden dürfen – hiervon nehmen wir lediglich 18 Hektar in Anspruch.“ Möglich werde dies v.a. durch einen verdichteten Städtebau, der den für die weitere Stadtentwicklung dringend benötigten Wohnraum auf geringer Fläche realisiere, so Hirsch.

Sechs Flächen im Entwurf des neuen FNPs, darunter Teile der geplanten Siedlungserweiterung im Südwesten und das Neubaugebiet in Nußdorf, bleiben vorerst weiß – sie widersprechen, rein formal, dem noch gültigen Regionalplan, dessen Teilfortschreibung sich um rund zwei Jahre verzögert. Die Stadt Landau ist aber bereits mit der SGD Süd und dem Verband Region Rhein-Neckar übereingekommen, dass diese Wohnbauflächen in die Teilfortschreibung integriert werden. „Das zeigt, dass die Träger der Regional- und Landesplanung den von uns eingeschlagenen Weg der Wohnraumstrategie unterstützen“, bekräftigt OB Hirsch.

Der Entwurf des FNP 2030 wird nun in den städtischen Gremien beraten, zuletzt im Februar 2020 im Stadtrat. Im Anschluss haben Behörden und auch die Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit, sich im Rahmen der Offenlage zu beteiligen. Bereits die Anregungen aus der ersten Beteiligungsphase im  Jahr 2018 flossen ebenso wie die Ergebnisse mehrerer städtischer Gutachten, etwa zu Mobilität, Klima- und Artenschutz, Schulen, Sportstätten sowie Kitas, in den jetzt vorliegenden Planentwurf ein.

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