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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Internationalen Führerschein beantragen
[Nr.99108049012002 ]

Leistungsbeschreibung

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig. 

Voraussetzungen:

  • Besitz  eines gültigen EU-Kartenführerscheins oder einer sonstigen gültigen EU-/ EWR-Fahrerlaubnis

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis/ Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
  • gültiger Führerschein
  • Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (Biometrietauglichkeit des Passbildes)

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren für einen Internationalen Führerschein legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Die Gebühr beträgt 15,00 Euro.

Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage benötigt.

Was sollte ich noch wissen?

Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.

Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs.  

Formulare Ordnungsamt

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Anträge / Formulare

Sie müssen den Antrag persönlich stellen.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Informationsstand

30.08.2023

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Anna Kästner
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Silke Flörchinger
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3233
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Jessica Memmer
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3231
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Kerstin Steingens
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3232
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
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