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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Anliegerbescheinigung beantragen
[Nr.99012003012000 ]

Leistungsbeschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen.

Eine hierfür anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

An wen muss ich mich wenden?

die zuständige Gemeinde

Voraussetzungen

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Das Grundstück, für das eine Anliegerbescheinigung beantragt wird, ist konkret zu benennen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

Welche Gebühren fallen an?

Eine für die Anliegerbescheinigung anfallende Gebühr ist bei der zuständigen Gemeinde zu erfragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

cirka 1 Woche

Anträge / Formulare

Der Antrag auf Ausstellen einer Anliegerbescheinigung ist schriftlich (formlos) zu stellen.

Zuständig

Stadtbauamt, Bauverwaltungsabteilung
Abteilungsleiter: Herr Peter Kaiser
Königstraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6800
Fax: 06341/13-6009

Kontakt

Herr Dominik Hoffmann
Sachbearbeiter
Köngistraße 21
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-6815
Fax: 06341/13-886802
E-Mail oder Kontaktformular
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