Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde oder einen Registerausdruck aus dem Eheregister, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dessen Bezirk Sie geheiratet haben.
Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner. Sie enthält die Vor- und Familiennamen ab Zeitpunkt der Eheschließung und davor, die Geburtsnamen der Ehegatten von der Eheschließung, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten, den Ort und Tag der Eheschließung sowie gegebenenfalls eine Folgebeurkundung über die Auflösung der Ehe durch Scheidung oder Tod oder Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung.
Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:
Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.
Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegatten, zum Beispiel durch Namensänderung, Scheidung oder aufgrund von Aufhebung der Ehe durch gerichtliche Entscheidung, wird der Eheeintrag durch Folgebeurkundungen ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine aktualisierte Eheurkunde ausgestellt werden.
Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim registerführenden Standesamt, in dessen Bezirk die Ehe geschlossen wurde.
Die Eheurkunde stellt im Regelfall das Standesamt aus, welches das Eheregister mit dem Eheeintrag führt.
Montag bis Mittwoch: 8.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 bis 18.00 Uhr
Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen:
Die persönlichen Daten der Personenstandsregister unterliegen dem Datenschutz. Eheurkunden können daher nur ausgestellt werden
sowie deren
Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Geschwister, Tanten und Onkel, erhalten eine Eheurkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können (zum Beispiel mit einem Schreiben des Nachlassgerichts, einem gerichtlichen Urteil oder einem vollstreckbaren Titel).
Für die Ausstellung einer Eheurkunde können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Die Ausstellung einer Eheurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro, das zweite und jedes weitere mit beantragte und im gleichen Arbeitsgang hergestellte Stück 7,50 Euro.
Ministerium des Innern und für Sport in Rheinland-Pfalz
Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie: