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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Schöffinnen und Schöffen gesucht: Bei der Stadt Landau startet das Bewerberverfahren für das Ehrenamt

Bei der Stadt Landau in der Pfalz startet das Bewerberverfahren für das Amt der Schöffin oder des Schöffen sowie der Jugendschöffin oder des Jugendschöffen. Oberbürgermeister Dr. Dominik Geißler ruft dazu auf, sich um dieses Ehrenamt zu bewerben. Als Vertreter des Volkes können sie in der Wahlperiode 2024 bis 2028 an der Rechtsprechung in Strafsachen beim Amtsgericht oder beim Landgericht Landau mitwirken.
 
Die Vorschlagsliste wird von der Stadtverwaltung Landau aufgestellt und vom Stadtrat in seiner Sitzung am 27. Juni 2023 beschlossen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Landau in der zweiten Jahreshälfte 2023 25 Hauptschöffen und 132 Hilfsschöffen.

Die Vorschlagsliste der Jugendschöffen wird von der Stadtverwaltung Landau aufgestellt und vom Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 20. Juni 2023 beschlossen. Vorzuschlagen sind mindestens 15 Männer und mindestens 15 Frauen. Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Landau in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Jugendhauptschöffen und die Jugendhilfsschöffen. 

Schöffin oder Schöffe kann werden, wer

  • in Landau mit Hauptwohnsitz wohnt,
  • am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre ist,
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
  • für die Ausübung des Amtes gesundheitlich geeignet ist und die deutsche Sprache ausreichend beherrscht,
  • sich nicht in der Insolvenz befindet und auch keine eidesstattliche Versicherung über das eigene Vermögen abgegeben hat,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten (auch nicht zur Bewährung) verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann,
  • nicht hauptamtlich in oder für die Justiz tätig (Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer usw.) oder Religionsdiener ist,
  • nicht hauptamtliche/r oder inoffizielle/r Mitarbeiter/in des Staatssicherheitsdienstes der DDR war.

Bewerberinnen und Bewerber als Jugendschöffen sollten zusätzlich über Erfahrungen in der Jugenderziehung verfügen.

Neben den formalen Kriterien soll beachtet werden, dass das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin oder eines Schöffen in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit, Reife des Urteils und geistige Beweglichkeit verlangt. Detaillierte Rechtskenntnisse brauchen Schöffinnen und Schöffen nicht. Erwartet wird ein gesundes Maß an Menschenkenntnis. Die Rechtskenntnis bringen die Berufsrichter mit. Dennoch haben die Laienrichter die gleichen Rechte und Pflichten wie die Berufsrichter.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Bundesverbandes ehrenamtlicher Richterinnen und Richter e.V. (www.schoeffen.de) unter Schöffenwahl 2023.

Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Landau ist das Büro für Gremienarbeit beim Hauptamt, Markus Geib, Tel. 06341/13-1105, E-Mail: markus.geib@landau.de

Ansprechpartnerin für die Wahl der Jugendschöffen ist das Jugendamt der Stadtverwaltung Landau, Frau Lea Estelmann, Tel.: 06341/13-5102, E-Mail: lea.estelmann@landau.de 

Das Bewerbungsformular findet sich auch auf der Homepage der Stadt Landau (www.landau.de/schoeffenwahl

Die Bewerbung ist bis spätestens 31. Mai 2023 bei der Stadtverwaltung vorzulegen.

Kontakt

Herr Markus Geib
Sachbearbeiter
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-1105
Fax: 06341/13-88104
E-Mail oder Kontaktformular
Lea Estelmann
Friedrich-Ebert-Straße 3
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/135102
E-Mail oder Kontaktformular
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