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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Antrag auf Bestellung eines Betreuers stellen
[Nr.99046006061000 ]

Leistungsbeschreibung

Ein Betreuer wird nur bestellt, wenn dies notwendig ist, weil eine Person ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr besorgen kann.

Betreuer dürfen nur für die Aufgabenkreise bestellt werden, in denen eine Betreuung tatsächlich erforderlich ist. Bereiche, die die Betroffenen eigenständig erledigen können, dürfen den Betreuern nicht übertragen werden. Was die Betreuten noch selbst tun können und wofür sie einen gesetzlichen Vertreter benötigen, wird im gerichtlichen Verfahren festgestellt.

In seinem Aufgabenkreis vertritt der Betreuer den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich.

Voraussetzungen

  • Die Betreuung umfasst die Erledigung von allen gerichtlich bestimmten Angelegenheiten des Betreuten
  • Die Erledigung hat dem Wohl des Betreuten zu entsprechen und beinhaltet ebenfalls die Möglichkeit, dass der Betreute sein Leben im Rahmen seiner Fähigkeiten selbst gestalten kann.
  • Der Betreuer hat den Wünschen zu entsprechen, soweit dies dem Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist. Dies gilt auch für Wünsche, die der Betreute vor der Bestellung des Betreuers geäußert hat.
  • Der Betreuer fördert innerhalb seines Aufgabenkreises die Beseitigung der Krankheit oder Behinderung , ihre Besserung oder die Verhinderung einer Verschlimmerung. Bei berufsmäßiger Betreuung stellt dieser auf Anordnung des Gerichts zu Beginn der Betreuung einen Betreuungsplan auf, der die Ziele der Betreuung und die zu ergreifenden Maßnahmen darstellt.
  • Werden dem Betreuer Umstände oder Einschränkungsmöglichkeiten des Aufgabenkreises bekannt, die eine Aufhebung der Betreuung ermöglichen, so hat er dies dem Betreuungsgericht mitzuteilen.

Welche Gebühren fallen an?

Das Gericht stellt dem Betroffenen Gebühren in Rechnung, die sich nach dem Wert seines Nettovermögens richten.

Unterstützende Institutionen

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Zuständig

Betreuungsbehörde
Abteilungsleiter: Herr Daniel Schäfer
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5019
Fax: 06341/13-5059

Kontakt

Frau Helene Abram
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5049
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Claudia Brohammer
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5002
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Klaus Hasselbach
Sachbearbeiter
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5008
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Angelika Klein-Agne
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5003
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
Herr Jan Nicklas Schmidt
Sachbearbeiter
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5022
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
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