Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt

Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde beantragen
[Nr.99018008005000 ]

Volltext

Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.

Ansprechpunkt

Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (untere Verwaltungsbehörde) zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).

Voraussetzungen

Sie müssen

  • mindestens 25 Jahre alt sein,
  • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
  • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde durch ein ärztliches Attest nachweisen können und
  • eine für die Ausübung der Heilkunde erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde
  • tabellarischer Lebenslauf
  • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist)
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0)
  • Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss
  • Attest einer niedergelassenen Ärztin oder Arztes
  • Nachweis über Strafverfahren
  • ggf. weitere Dokumente und Nachweise

Frist

Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 04.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
  • Sie legen die Kenntnisprüfung (schriftlich und mündlich) ab
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

Bearbeitungsdauer

30 Tage bis 3 Monate

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

Rechtsbehelf

Widerspruch (ja nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)

verwaltungsgerichtliche Klage

Dokumente

Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis (PDF, 46 kB)

Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) (Überprüfung nach Aktenlage) (PDF, 44 kB)

Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Chiropraktik (PDF, 43 kB)

Zuständig

Ordnungsamt
Amtsleiter: Herr Christopher Schmidt
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz

Kontakt

Frau Nicole Hirsch
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3202
Fax: 06341/13-883202
E-Mail oder Kontaktformular
zurück nach oben drucken