Heilpraktiker ist, wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, berufsmäßig ausübt. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird. Zudem muss die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse erfordern und darf keine gesundheitlichen Schäden verursachen können. Für die Ausübung der Heilkunde müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen und erhalten.
Der Antrag auf Zulassung zum/zur Heilpraktiker/-in ist beim Ordnungsamt der für Sie zuständigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung (untere Verwaltungsbehörde) zu stellen. Diese leitet für Sie den Antrag zur landesweit zuständigen Überprüfungsbehörde, der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Abteilung Gesundheitswesen, weiter. Diese ist auch Ansprechpartner für alle Fragen zur Durchführung der Überprüfungen (zum Beispiel Terminvergabe).
Sie müssen
Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
30 Tage bis 3 Monate
Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.
Widerspruch (ja nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein)
verwaltungsgerichtliche Klage
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis (PDF, 46 kB)
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) (Überprüfung nach Aktenlage) (PDF, 44 kB)
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Chiropraktik (PDF, 43 kB)
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis (PDF, 46 kB)
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) (Überprüfung nach Aktenlage) (PDF, 44 kB)
Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis nach § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG) - Chiropraktik (PDF, 43 kB)