Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) ist ein Fachdienst im Jugendamt, der die finanziellen Mittel für den festgestellten Jugendhilfebedarf nach dem SGB VIII bereitstellt und die verwaltungstechnischen Abläufe im Rahmen der Hilfegewährung fachlich und rechtmäßig steuert.
Er beinhaltet folgende Aufgabenbereiche:
Bevor eine Leistung geprüft und ausgezahlt werden kann, wird nach Antragstellung ein sogenannter Hilfeplan aufzustellen. Hierfür ist der Allgemeine Sozialdienst zuständig. Weitere Infos hierzu finden Sie hier.