Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen lag gemäß § 97 Abs. 1 GemO zur Einsichtnahme von Dienstag, 24. August 2021, bis einschließlich Dienstag, 14. September 2021, zu den allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Mittwoch 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr sowie Freitag von 8:30 Uhr bis 12 Uhr im Dienstgebäude Marktstraße 50, Zimmer 114, öffentlich aus. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit zur Einsichtnahme hier auf der städtischen Homepage (unter www.landau.de/nachtrag-2021).
In der Zeit von Dienstag, 24. September 2021, bis Montag, 6. September 2021, konnten Einwohnerinnen und Einwohner Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen schriftlich, zur Niederschrift oder über das Kontaktformular auf der städtischen Homepage (auf www.landau.de/nachtrag-2021) bei der Stadtverwaltung Landau, Kämmereiabteilung, Marktstraße 50, Zimmer 114 einreichen.