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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Kinderreisepass beantragen
[Nr.99085003012000 ]

Wichtiger Hinweis

Bitte beachten: Ab 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für Kinder gibt’s dann nur noch einen Personalausweis und einen gewöhnlichen Reisepass, die bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Die Bearbeitungszeit dauert zwischen vier und sechs Wochen.

Kinderreisepässe, die vor dem 1. Januar 2024 ausgestellt oder verlängert wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum.

Leistungsbeschreibung

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Reisepass. Ein Kinderreisepass kann für Ihr Kind das richtige Dokument sein.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.

Der Kinderreisepass wird weltweit anerkannt und ist ein Jahr gültig. Er kann um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.

In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.

Hinweis: Kinderreisepässe, die vor dem 01.01.2021 ausgestellt wurden, bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich zur Beantragung des Kinderreisepasses an das Bürgeramt an Ihrem Wohnort. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:

  • Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
  • Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
  • Ihr Kind muss bei der Antragstellung für den Kinderreisepass persönlich mit vorstellig werden
  • Der Antrag ist vom gesetzlichen Vertreter zu stellen (das sind in der Regel beide Elternteile, wenn sie miteinander verheiratet sind).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Wenn vorhanden: den gültigen oder abgelaufenen Kinderreisepass
  • Eine deutsche Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bzw. eine Einbürgerungsurkunde oder ein Spätaussiedlernachweis
  • 1 aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • Einverständniserklärung, welche von beiden Erziehungsberechtigten unterzeichnet werden muss
  • Ausweis der Mutter und des Vaters oder Kopie der Ausweise
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten (Gerichtsurteil, Sorgeerklärung)
  • Das persönliche Erscheinen eines Erziehungsberechtigten und des Kindes
  • Kinder über 10 Jahre müssen bei Antragstellung eine persönliche Unterschrift leisten.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.

Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet  EUR 6,00.

Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:

  • die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
  • die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ein Kinderreisepass ist ein Jahr gültig. Kinderreisepässe können verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Kinderreisepässe können bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.

Was sollte ich noch wissen?

Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist und für welche Länder ein Kinderreisepass genügt.

Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.

Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Bürgerbüro
Abteilungsleiter: Maik Hauptmann
Marktstraße 50
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3268 (Hotline für Anliegen)
Telefon: 06341/13-3260
Telefon: Allgemeine Auskünfte erhalten Sie auch unter der Behördenrufnummer: 115
Fax: 06341/13-3269
E-Mail oder Kontaktformular
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