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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Landesblindengeld
[Nr.99107030080000 ]

Leistungsbeschreibung

Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Rheinland-Pfalz, die einkommens- und vermögensunabhängig gewährt wird. Es wird unter bestimmten Voraussetzungen blinden Menschen und durch hochgradige Einschränkung der Sehfähigkeit den blinden Menschen Gleichgestellten erbracht. Es dient zum Ausgleich der behinderungsbedingten Mehraufwendungen.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist bei der für den Wohnort zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung zu stellen.

Anträge / Formulare

Anträge und Formulare erhalten Sie In Absprache mit der zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung.

Was sollte ich noch wissen?

Bei höheren blindheitsbedingten Mehraufwendungen können über das Landesblindengeld hinaus Leistungen der einkommens- und vermögensabhängigen Blindenhilfe beantragt werden (siehe dazu auch Blindenhilfe).

Für Kriegsblinde gelten die Regelungen nach dem BVG.

Zuständig

Besondere Hilfen
Abteilungsleiterin: Frau Maren Gosdzik
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5001
Fax: 06341/13-5009

Kontakt

Frau Anja Bollinger
Sachbearbeiterin
Friedrich-Ebert-Straße 5
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-5044
Fax: 06341/13-5009
E-Mail oder Kontaktformular
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