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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Absperrungen, Sperrgenehmigung, Baustellengenehmigung, verkehrsrechtliche Anordnung

Leistungsbeschreibung

Für die Vornahme von Maßnahmen im öffentlichen Straßenraum (Sperrungen, Gerüstaufstellung, Containerstellung, Materiallagerung) ist stets vorab eine Erlaubnis durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde einzuholen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die entsprechenden Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen oder Sondernutzungen im öffentlichen Straßenraum.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag ist 14 Tage vor Beginn der Maßnahme zu stellen.

Rechtsgrundlage

  • Straßenverkehrsordnung (StVO)
  • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Anna Kästner
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Monja Hellmer
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3239
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular

Eileen Schmidt
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3234
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
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