Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
+++ Das Bürgerbüro der Stadt Landau bietet seine Dienstleistungen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung an: Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de/ vereinbart werden.
Für den regulären Publikumsverkehr bleiben das Rathaus und die übrigen Dienstgebäude mit Blick auf die Verlängerung der geltenden Kontaktbeschränkungen zunächst weiter geschlossen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den geänderten Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aufgrund der Corona-Lage. +++
Montag und Mittwoch:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag:
07:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:30 und 14:00 – 18:00 Uhr
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