Nach einer Namensänderung bei einer Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft wird ein neuer Reisepass benötigt.
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Hinweis: Die Herstellungsdauer beträgt ca. vier bis sechs Wochen. In der Ferienzeit kann es zu einer längeren Herstellungsdauer kommen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Sollte unmittelbar im Anschluss an die Eheschließung oder Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Auslandsreise beabsichtigt sein, kann die Ausstellung eines neuen Reisepasses bereits vor der Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft beantragt werden; die Aushändigung erfolgt in jedem Falle erst nach der Eheschließung bzw. Begründung der Lebenspartnerschaft und bei Vorliegen der die Namensführung belegenden Unterlagen.
Bei der Beantragung der Dokumente sind geeignete Unterlagen des Standesamtes zur Eheschließung erfoderlich.
+++ Das Bürgerbüro der Stadt Landau bietet seine Dienstleistungen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung an: Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de/ vereinbart werden.
Für den regulären Publikumsverkehr bleiben das Rathaus und die übrigen Dienstgebäude mit Blick auf die Verlängerung der geltenden Kontaktbeschränkungen zunächst weiter geschlossen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den geänderten Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aufgrund der Corona-Lage. +++
Montag und Mittwoch:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag:
07:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:30 und 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag:
09:00 – 11:00 Uhr
Die antragstellende Person muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.