Wird ein Kinderreisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.
Es fallen keine Gebühren an, aber bei schuldhaftem Zögern könnte dies durch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren geahndet werden.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.
+++ Das Bürgerbüro der Stadt Landau bietet seine Dienstleistungen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung an: Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de/ vereinbart werden.
Für den regulären Publikumsverkehr bleiben das Rathaus und die übrigen Dienstgebäude mit Blick auf die Verlängerung der geltenden Kontaktbeschränkungen zunächst weiter geschlossen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den geänderten Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aufgrund der Corona-Lage. +++
Montag und Mittwoch:
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