Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.
Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:
Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen Vornamen und Familienname, Doktorgrad, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeiten, derzeitige Anschriften und gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift mitgeteilt werden.
Die Auskunft muss im öffentlichen innerstaatlichen Interesse sein. Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.
+++ Das Bürgerbüro der Stadt Landau bietet seine Dienstleistungen aktuell nur nach vorheriger Terminvereinbarung an: Termine können über das Online-Terminvereinbarungstool unter https://termin.landau.de/ vereinbart werden.
Für den regulären Publikumsverkehr bleiben das Rathaus und die übrigen Dienstgebäude mit Blick auf die Verlängerung der geltenden Kontaktbeschränkungen zunächst weiter geschlossen. Hier finden Sie weitere Informationen zu den geänderten Erreichbarkeiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung aufgrund der Corona-Lage. +++
Montag und Mittwoch:
07:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag und Freitag:
07:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 – 12:30 und 14:00 – 18:00 Uhr
Samstag:
09:00 – 11:00 Uhr