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Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
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Fahrerlaubnis: Namen ändern

Leistungsbeschreibung

Es gibt zwar keine Pflicht zur Änderung des Namens im Führerschein. Behalten Sie Ihren bisherigen Führerschein bei, müssen Sie sich nötigenfalls bei Kontrollen durch Ihren Personalausweis oder Reisepass ausweisen. Sollte im Personalausweis jedoch nicht ersichtlich sein, dass der Fahrerlaubnisinhaber oder die Fahrerlaubnisinhaberin den Namen auf dem Führerschein einmal geführt hat, wird dringend zu einer Änderung geraten.

Voraussetzungen

Sie müssen Inhaber oder Inhaberin einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit einfacher Meldebescheinigung
  • Führerschein
  • Neues Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht 
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

  • Gebühr: 1,00 Euro
    Gebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt
  • Gebühr: 19,20 - 37,10 Euro
    Gebührennummer 202.4 - Ersatzführerschein

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung dauert im Standardverfahren ca. zwei Wochen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinstelle.

Zuständige Stelle

Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.

Bearbeitungsdauer

Dies hängt vom Arbeitsaufkommen der Bundesdruckerei ab und dauert in der Regel nicht mehr als 3 Wochen.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Fachlich freigegeben am

06.02.2023

Zuständig

Ordnungsamt, Abteilung Straßenverkehr
Abteilungsleitung: Anna Kästner
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
E-Mail oder Kontaktformular

Kontakt

Frau Kerstin Steingens
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3232
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Silke Flörchinger
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3233
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Jessica Memmer
Sachbearbeiterin
Klaus-von-Klitzing-Straße 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon: 06341/13-3231
Fax: 06341/13-883231
E-Mail oder Kontaktformular
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