Wenn Sie Ihr Fahrzeug mit einem Anhänger über 750 kg führen möchten, benötigen Sie eine Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Schlüsselzahl 96. Das Gesamtgewicht der Kombination aus Fahrzeug und Hänger darf einen Wert von 4250 kg nicht überschreiten.
Sie müssen in einer Fahrschule 6 Unterrichtsstunden von je 45 Minuten absolvieren. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht notwendig.
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
B 96 ist keine neue Fahrerlaubnisklasse, sondern eine Erweiterung der bereits existierenden Klasse B.