Eine verkehrsrechtliche Anordnung wird von der Straßenverkehrsbehörde erteilt und beinhaltet Anweisungen und Auflagen zur Verkehrssicherung für Arbeiten an oder neben einer Straße (so genannte Arbeitsstelle). Sie muss in jedem Fall beantragt werden, wenn sich die Arbeiten auf den öffentlichen Straßenverkehr (egal auf welche Weise) auswirken (§ 45 Abs. 2 StVO). Die verkehrsrechtliche Anordnung beinhaltet neben der Beschreibung der Arbeitsstelle und der geplanten Arbeiten auch Angaben zur Dauer, der erforderlichen Beschilderung und Markierung sowie die Benennung einer verantwortlichen Person.
Die verkehrsrechtliche Anordnung ist rechtzeitig unter Verwendung eines entsprechenden Formulars mit beigelegtem Verkehrszeichenplan zu beantragen. Ist der genehmigte Zeitraum abgelaufen, muss eine Verlängerung beantragt werden.
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Arbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde unter Vorlage eines Verkehrszeichenplanes einzureichen. Bei größeren Bauvorhaben ist eine Vorlaufzeit von mindestens 4 Wochen erforderlich.
Erforderliche Unterlagen:
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.