Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden. Werkstätten benötigen daher zum Einbau und zum Kalibrieren der neuen digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte. Auf der Werkstattkarte sind folgende Daten ersichtlich:
Für die Einsetzung und Kalibrierung der neuen digitalen Kontrollgeräte brauchen Werkstätten eine Werkstattkarte.
Bei der Beantragung einer Werkstattkarte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde der für den Betriebssitz des Unternehmens zuständigen Kreisverwaltungen, Stadtverwaltungen der großen kreisangehörigen Städte und Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte. Für das Gebiet der Städte Bingen und Ingelheim am Rhein ist die Kreisverwaltung Mainz-Bingen zuständig.
Der Antrag auf Erneuerung der Werkstattkarte wegen Fristablauf kann frühestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit gestellt werden. Werkstattkarten sind ein Jahr gültig.
Weitere Informationen zur Werkstattkarte und zum digitalen Kontrollgerät finden Sie auf den Internetseiten des Kraftfahrtbundesamtes (KBA) und des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).