Hilfsnavigation
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus 2 © Rolf H. Epple Stadt Landau
Seiteninhalt
28.06.2022

Wiederkehrende Beiträge: Stadt Landau berechnet Bescheide für 2022 - 2025 neu - Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden gebeten, »alte« Summe nicht zu überweisen

Die Stadt Landau erhebt seit dem Jahr 2010 sogenannte wiederkehrende Straßenausbaubeiträge. Der Vorteil: Anstelle von gelegentlichen, sehr hohen Beiträgen zu Lasten der unmittelbaren Anliegerinnen und Anlieger einer Straße zahlen alle Anliegerinnen und Anlieger im jeweiligen Abrechnungsgebiet für die Modernisierung des Straßennetzes – als größere Solidargemeinschaft. Der Nachteil: viel Bürokratie sowie komplizierte Berechnungen und Bescheide, die für die Bürgerinnen und Bürger nur schwer nachvollziehbar sind.

Die Stadtverwaltung Landau teilt nun mit, dass alle der vor wenigen Wochen für den neuen Abrechnungszeitraum verschickten Beitragsbescheide neu berechnet und durch Änderungsbescheide ersetzt werden müssen. Dabei werden sich die zu zahlenden Vorausleistungen nicht wesentlich erhöhen – im Gegenteil: in den meisten Abrechnungsgebieten wird es eine teils deutliche Reduzierung geben. Die Verwaltung bittet die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer darum, die im „alten“ Bescheid angegebene Summe nicht zu überweisen. Bereits erfolgte Überweisungen werden mit den neu berechneten Vorausleitungsbeiträgen verrechnet und gegebenenfalls zu viel bezahlte Beträge zurückerstattet. Und selbstverständlich werden auch keine Abbuchungen durch die Stadt erfolgen, bis die bestehenden Bescheide in den kommenden Wochen durch Änderungsbescheide ersetzt wurden.

Die Verwaltung bittet auch darum, von Anrufen oder Schreiben an die zuständigen Ämter und Abteilungen abzusehen, da diese zurzeit die Änderungen bearbeiten. Diese Anpassungen sind notwendig, da Restposten auf der Einnahmeseite bei der Neuberechnung durch ein spezielles Software-Tool nicht berücksichtigt wurden.

Auf den neuen Bescheiden werden künftig auch die konkreten Baumaßnahmen aufgeführt, für die die jeweiligen Beiträge verwendet werden. Das war ein vielfach geäußerter Wunsch der Beitragszahlerinnen und -zahler.

In Landau beginnt 2022 ein neuer Abrechnungszeitraum für die wiederkehrenden Beiträge, weswegen nun die Bescheide verschickt wurden bzw. werden. Mit diesen werden nicht nur die tatsächlichen Ausgaben des Bauprogramms 2018 – 2021 abgerechnet, sondern auch der neue Vorauszahlungsbetrag für 2022 – 2025 mitgeteilt. Neu: Aufgrund einer geänderten Rechtsprechung gilt in den Abrechnungsgebieten Arzheim, Dammheim, Nußdorf und Mörzheim ab sofort das sogenannte A-Modell. Das bedeutet, dass hier pro Jahr abgerechnet wird. Gleiches gilt grundsätzlich für Mörlheim, Mörlheim Gewerbegebiet und Wollmesheim. Hier fallen aber im Abrechnungsjahr 2022 keine ausbaubeitragsfähigen Maßnahmen an und es sind auch keine Zahlungen für Maßnahmen des alten Bauprogramms erforderlich. In den übrigen Abrechnungsgebieten – Godramstein, Queichheim, Horst, Südwest und Mitte – gilt weiter das sogenannte B-Modell für den kompletten Abrechnungszeitraum 2022 – 2025, das heißt, die zu leistenden Vorausleistungen werden auf die kommenden vier Beitragsjahre aufgeteilt.

zurück nach oben drucken